Allgemeine Geschäftsbedingungen
der EOB Unternehmensberatung Dipl.-Kfm. Henning und Edna Zeumer (im Folgenden EOB genannt)

1. Geschäftsinhalt und Haftung
Die EOB erbringt Beratungsdienstleistungen für Personen und Unternehmen. Sie wendet dabei ihr spezielles Know how und ihre langjährige Erfahrung zum Nutzen ihrer Kunden an. Sie erstellt oder vertreibt keine Produkte im gewerblichen Sinne. Daher unterliegen die Beratungsleistungen der EOB ausschließlich den Regelungen des Dienstvertragsrechts gem. §§611 BGB ff.

Aufträge übernimmt die EOB üblicherweise im Direktmandat. Zum Ausgleich der Kapazitäten übernimmt sie jedoch auch Mandate im Auftrag und für Rechnung Dritter oder vermittelt Mandate an geeignete Berater aus ihrem Netzwerk, wobei sie bei der Empfehlung von Dritten die gebotene Sorgfalt walten lässt. Die EOB übernimmt jedoch die Haftung ausschließlich für ihr eigenes Tun, eine Haftungsübernahme für Handlungen oder Beratungen durch Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass Dritte für die Rechnung der EOB auftreten; ein durch die EOB vermitteltes Auftragsverhältnis wird daher vertragsrechtlich immer direkt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen. Regelungen im Innenverhältnis zwischen Auftragnehmer und der EOB bleiben davon unberührt.

Die Beratungsleistungen der EOB erfolgen nach aktuellem Kenntnisstand und bestem Wissen und Gewissen des Beraters. Dieser bereitet Entscheidungen des Auftraggebers sorgfältig und unter Darlegung und gegebenenfalls Bewertung von Handlungsalternativen vor. Für die durch den Auftraggeber getroffenen Entscheidungen übernimmt er jedoch keine Haftung.

2. Beratungsvergütung
Die EOB erbringt ihre Beratungsdienstleistungen gegen ein bei Auftragsvergabe zu vereinbarendes Honorar zuzüglich anfallender Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt in der vertraglich zu vereinbarenden Weise und innerhalb den dabei festzulegenden Fristen. Bei Verzug berechnet die EOB ab der vereinbarten Kondition Zinsen in Höhe einer marktüblichen Kontokorrentverzinsung.

3. Reisekosten
Die Beratungsdienstleistungen der EOB werden teilweise oder ganz außerhalb der EOB Geschäftsräume erbracht. Für Reisen vom Sitz der EOB zum Auftraggeber sowie an andere Orte der Auftragsdurchführung berechnet die EOB die Reisekosten nach folgenden Grundsätzen:
  • Bahnfahrt 1. Klasse mit Sitzplatzreservierung
  • Flugreise innerhalb Europas Economy, übrige Strecken Business Class
  • Autofahrt 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer
  • Übernachtung mit Frühstück in einem guten Mittelklasse-Hotel
Bei einer weiten Anreise und/oder frühem Arbeitsbeginn ist eine Vorabendanreise zu bedenken.


Die vorliegenden Regelungen bilden den Rahmen für Vertragsabschlüsse mit der EOB. Individuelle Regelungen können auf die jeweiligen Vertragssituationen zugeschnitten werden und bedürfen der beiderseitigen, schriftlichen Zustimmung. Werden Aufträge nicht schriftlich anders vereinbart, so kommen die hier aufgeführten AGB, eine Abrechnung auf der Basis von Zeit und Aufwand mit einem Zahlungsziel von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum und ein Honorar von 150 Euro pro Stunde zur Anwendung.

Bad Kreuznach, den 1. Januar 2007